Umwelt- und Naturschutz
Naturschutzfachlicher Ausgleich
(§ 15 BNatSchG) / Waldausgleich (BWaldG)
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Hierzu befindet sich das Staatliche Bauamt in Austausch/Abstimmung mit den Naturschutzbehörden und erarbeitet derzeit ein Maßnahmenkonzept.
Maßnahmen für den Artenschutz
(§ 44 BNatSchG)
Auf Grundlage umfangreicher faunistischer Kartierungen (in den Jahren 2017/2018 und 2023/2024) werden die Auswirkungen der geplanten Ortsumfahrung auf geschützte Arten bewertet und ein Maßnahmenkonzept für den Artenschutz erstellt. Das Untersuchungsgebiet der faunistischen Kartierungen beinhaltet einen 500 m-Puffer beidseits der Trasse.



